Baumpflege

Baumpflege mit der Astschere

Im Normalfall wird Baumpflege vorwiegend an Bäumen im Siedlungsraum, an Naturdenkmalen oder an Nutzbäumen durchgeführt.

Bei größeren Bäumen ist ein Baumpflege keine einfache Angelegenheit. Je nach Baum wird eine Kletterausrüstung oder ein Hebebühne notwendig sein, um die hoch gelegene Krone zu erreichen. Wir sind für solche Fälle ausgerüstet und helfen Ihnen gerne.

Wie auch in vielen anderen Bereichen gilt: Erfahrung ist das A und O. Der Baum ist ein Lebewesen. Der erste Versuch ist der einzige. Wir verfügen über jahrelange praktische Erfahrung im Bereich der Baumpflege und haben das nötige Fachwissen. Wussten Sie zum Beispiel, dass prinzipiell Äste bis zu einem Durchmesser von 5 cm nicht mit einer Motorsäge abgeschnitten werden sollten? Bei diesen Durchmessern kommt eine Astschere zum Einsatz, dadurch können sich die Wunden optimal verschließen.

Unsere Leistungen

Wir bieten im Bereich Baumpflege folgende Leistungen an:

  • Beratung
  • Kronenpflege
  • Entfernung von Totholz
  • Baumsicherung

Kronenpflege

Arbeiten mit einer Hebebühne

Kronenpflege ist unterteilt in vier Anwendungen:

  • Kronensicherungsschnitte
  • aufbauende Kronenschnitte
  • formgebende Kronenschnitte
  • ertragsfördernde Kronenschnitte

Ein Kronensicherungsschnitt dient der Wiederherstellung der Verkehrssicherheit, wenn der Baum nicht vollständig gefällt werden darf oder soll. Verkehrsicherheit bedeutet, dass die Sicherheit von Menschen, Tieren, Fahrzeugen oder Gebäuden nicht gefährdet ist.

Aufbauende Kronenschnitte ist die Entfernung von Geäst, um eine stabile und gesunde Krone zu erzielen.

Formgebende Kronenschnitte werden als gestalterisches Mittel im Gartenbau eingesetzt. Oft in Parks mit repräsentativer Aufgabe.

Ertragsfördernde Kronenschnitte werden bei Nutzbäumen vorgenommen, um z.B. den Obstertrag zu fördern. Dazu wird Astwerk, dass dem Obstertrag nicht nützt, entfernt.

Wir führen alle Arten der Kronenpflege aus. Kontaktieren Sie uns unverbindlich.

Regeln

Baumpflege ohne Hebebühne

Für die Baumpflege gibt es einschlägige Regelwerke. Darin ist u.a. auch beschrieben, was als fachgerechte Maßnahme zu bezeichnen ist.

Wir haben das Knowhow für solche Maßnahmen und sorgen für das Einhalten der einschlägigen Regeln. Gehen Sie kein rechtliches Risiko ein und lassen Sie sich von uns unverbindlich beraten.

Info: Wann darf Baumpflege durchgeführt werden?

Eine fachgerechte Baumpflege ist fast das ganze Jahr über möglich. Ausnahmen:

  • Brütende Vögel dürfen nicht gestört werden. Das ist die Zeit von 1. April bis zum 30. September. Vor der Fällung sind Bäume deshalb stets daraufhin zu untersuchen, ob sie als Brut- und Nistplätze dienen.
  • Wenn es eine Baumschutzsatzung in der Kommune gibt, dann ist diese zu beachten.

Baumschutzsatzungen

Als Service bieten wir hier die Baumschutzsatzungen von

an. Es wird keine Gewähr dafür übernommen, dass diese aktuell sind. Informieren Sie sich bei der zuständigen Kommune.

Hecken

Zur Klarstellung wird hier noch kurz auf Hecken eingegangen:

Die Gärtner dürfen ihren Hecken das ganze Jahr über einen sogenannten Formschnitt geben. Verboten ist es aber, die Hecke während der Brutzeit der Vögel zu roden.